Das Compliance-Management-System Recht im Betrieb:

Verstöße gegen Rechtsvorschriften bringen Unternehmen und ihre Manager in die Schlagzeilen. Das Unternehmensimage leidet. Vorstände und Geschäftsführer verlieren ihre Funktion im Unternehmen, stehen vor Gericht, sind in Ermittlungsverfahren verwickelt. Das Compliance-Management-System Recht im Betrieb liefert Führungsorganen und Beauftragten in Ihrem Unternehmen DAS Werkzeug zur Schadensprävention durch digitales Risikomanagement.

Rechtsfragen aus Unternehmen wiederholen sich. Anfragen und Lösungen sammeln und speichern wir in der Datenbank „Recht im Betrieb“. Damit können wir auf einen Lösungsvorrat aus 22 Jahren Präventivberatung für Unternehmen zurückgreifen. Dadurch entstehen Kostenvorteile, die Rechtssicherheit zum verhältnismäßig geringsten Aufwand möglich machen. Der Lösungsvorrat bietet in Sekunden Rechercheergebnisse zu den Rechtspflichten, die von dem Sachverhalt ausgelöst werden, der darauf zu prüfen ist, ob er Rechtspflichten begründet.

Wir typisieren wiederkehrende Unternehmenssachverhalte und verknüpfen sie digital mit den Rechtspflichten, die sie auslösen und die erfüllt werden müssen. Bei der präventiven Rechtsberatung greifen wir auf diese Vorarbeiten im System zurück und stellen sie zur eigenen Recherche den Unternehmen in einem Glossar zur Verfügung. In diesem Glossar verknüpfen wir digital die Sachverhalte und die gebündelten Rechtspflichten und schaffen damit die schnellste Möglichkeit zur Recherche nach Rechtspflichten.

Konkretisierung von abstrakten Rechtsbegriffen durch untergesetzliche Regelwerke.

Die Rechtsberatung bei der Ermittlung von Rechtspflichten eines Unternehmens setzt lückenlose Recherchen in Gesetzen und in der gesamten verfügbaren Rechtsprechung und Literatur voraus. Seit 1992 speichern wir in der Datenbank Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelwerke, die im Unternehmen anwendbar sind. Außerdem sammeln, speichern und kommentieren wir monatlich sämtliche Publikationen aus der rechtlichen Fachliteratur und der Rechtsprechung. Die Inhalte der Gesamtbibliothek lassen sich digital durchsuchen und steigern die Rechtssicherheit im Rahmen der Beratung zur jeweiligen Rechtslage.

Unsere Spezialität ist die präventive Rechtsberatung von Unternehmen, um Rechtsverstöße und Schäden von vornherein zu vermeiden. Nur zugelassene Rechtsanwälte erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der Bundesrechtsanwaltsordnung für die Rechtsberatungsbefugnis. Für unsere präventive Rechtsberatung setzen wir ausnahmslos zugelassene Rechtsanwälte ein.

Gemäß § 2 des RDG ist unter einer Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten zu verstehen, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Die Anwendung von abstrakten Gesetzen auf den konkreten Einzelfall stellt gerade die Hauptleistung eines Rechtsdienstleistungsvertrags dar, sodass keine Nebenleistung i.S.v. § 5 RDG vorliegt und eine Rechtsberatung durch nicht anwaltliche Unternehmen nicht erlaubt ist.

Rechtsdienstleistungsverträge, die gegen das RDG verstoßen, sind unwirksam. Der Geschäftsführer, der keinen Anwalt beauftragt, setzt sich Schadensersatzansprüchen aus, da ihn ein Auswahlverschulden trifft. Darüber hinaus hat das Unternehmen keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch einen Beratungsfehler entsteht.

Wir setzen uns seit über 25 Jahren für Ihre Rechtssicherung ein. Sie profitieren als Nutzer des Managementsystems Recht im Betrieb nicht nur von der Erfahrung und tiefgehenden Spezialisierung unserer Mitarbeiter, sondern auch von dem über die Jahre hinweg gewachsenen, immensen Umfang unserer Datenbank!

Mit nur einer Maske erfüllen Vorstände und Geschäftsführer ihre Pflicht zur Oberaufsicht im Unternehmen, die sie höchstpersönlich erfüllen müssen. Die Oberaufsicht darf nicht auf Angestellte ohne Organstellung delegiert werden.

Für Vorstände und Geschäftsführer bieten wir eine gesonderte Datenbank mit allen Pflichten der Organe eines Unternehmens. Gespeichert sind sämtliche Haftungsfälle, in denen Organe wegen Schadensersatz für eigene Pflichtverletzungen in Anspruch genommen wurden. Jeder Sachverhalt lässt sich danach prüfen, ob er für das Organ des Unternehmens ein Haftungsrisiko enthält. Wer die Corporate-Governance-Datenbank einsetzt, kann alle Fehler anderer Vorstände und Geschäftsführer vermeiden, die schon einmal eine Haftung begründet haben.

Bei technischen Problemen oder Fragen zur Bedienung stehen wir Ihnen stets helfend zur Seite. Gleichzeitig entwickeln wir unser System ständig weiter und gehen dabei natürlich auch auf Anregungen und Verbesserungsvorschläge unserer Nutzer ein.

In Regelmäßigen Praxisseminaren nehmen die Nutzer unseres Compliance-Managementsystems verstärkt die Gelegenheiten war, Rechtsfragen aus dem Unternehmensalltag mit unseren Anwaltskolleginnen zu besprechen. Wir prüfen die Rechtsprobleme und erörtern sie im Termin des Praxisseminars.

Auf Wunsch besuchen wir auch Ihren Betrieb und beraten offene Rechtsfragen vor Ort. Wir schulen die Beauftragten mit Stabsfunktion, die Erfüller und Betriebsleiter mit Linienfunktion sowie Vorstände und Geschäftsführer. Bei der Beratung vor Ort setzen wir die Datenbank ein und vermitteln damit den Umgang mit dem System und die Recherchemöglichkeiten in der Datenbank.

Wir präsentieren das Managementsystem „Recht im Betrieb“ vor Ort in Ihrem Unternehmen und bieten einen Test unserer Rechtsberatungsmöglichkeit zu speziellen Sachverhalten aus Ihrem Betrieb an. Testen und vergleichen können sie unser Angebot zur Rechtsberatung auf Rechtssicherheit, Aufwand und Bedienungskomfort.

Das Managementsystem "Recht im Betrieb" ist erfolgreich nach der DIN ISO 9001 dreimal hintereinander zertifiziert worden. Mit unserem Qualitätsmanagement möchten wir den hohen Standard des Systems sicherstellen und weiter verbessern. Daneben haben wir uns in unserer Qualitätspolitik zum Ziel gesetzt, das System ständig fortzuentwickeln und dabei eigene Erkenntnisse und Anregungen unserer Mandanten einfließen zu lassen.

Auf die Inhalte kommt es an

Die Inhalte der Gesamtbibliothek

Die Rechtsberatung bei der Ermittlung von Rechtspflichten eines Unternehmens setzt lückenlose Recherchen in Gesetzen und in der gesamten verfügbaren Rechtsprechung und Literatur voraus. Die Rechtslage darf nicht verkannt werden. Rechtsirrtümer sind zu vermeiden. Seit 1992 speichern wir in der Datenbank Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelwerke, die im Unternehmen anwendbar sind. Außerdem sammeln, speichern und kommentieren wir monatlich sämtliche Publikationen aus der rechtlichen Fachliteratur und der Rechtsprechung. Die Inhalte der Gesamtbibliothek lassen sich digital durchsuchen. Die rechtlich relevanten Informationen werden im Unternehmen im Sinne der BGH-Rechtsprechung zur Wissensaufspaltung (BGHZ 132,80) verfügbar gehalten. Dadurch steigern wir die Rechtssicherheit im Rahmen der Beratung zur jeweiligen Rechtslage.

21.251 Rechtsvorschriften von EU, Bund und den Ländern im Volltext monatlich aktualisiert
88.941 Paragrafen mit Pflichten
18.029 Strafbewehrte Pflichten
71.211 vorformulierte Betriebspflichten
39 Musterbranchen mit standardisiertem Normen- und Pflichtenkatalog
57.433 riskante Unternehmenssachverhalte mit den zugehörigen Pflichten
2.400 Erläuterungen zu Rechtsbegriffen
8.700 Gerichtsentscheidungen im Volltext
65.911 Beiträge seit 1992 mit Besprechungen von:
27.161 Rechtsänderungen
2.925 Gesetzgebungsverfahren
9.843 Gerichtsentscheidungen
15.620 Fachaufsätzen
8.949 Bucherscheinungen
10.620 ausgewertete Gesetzes- und Ministerialblätter in 2017
1.222 ausgewertete Fachzeitschriften in 2022

Die sechs Organisationspflichten

Die Haftung der Organe setzt einen Verstoß gegen Rechtspflichten des Unternehmens voraus. Sie lässt sich vermeiden. Dazu müssen Pflichtenverstöße vermieden werden. Sechs Aufgaben sind dabei unverzichtbar:

  • 1. Die Ermittlung sämtlicher risiken und RechtspflichtenEin Unternehmen muss seine Betriebspflichten lückenlos aus allen verfügbaren Rechtsquellen ermitteln. Ohne Kenntnis der Betriebspflichten können Vorstände und Geschäftsführer für die Erfüllung dieser Pflichten nicht sorgen. Zur lückenlosen Ermittlung aller Betriebspflichten enthält das Managementsystem „Recht im Betrieb“ alle Rechtsquellen, 21.251 Volltexte zu Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Regelwerken der EU, des Bundes und der Länder, über 65.000 kommentierende Beiträge zur jeweils neuen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur seit 1992. Die Verknüpfungen wachsen monatlich. Die Trefferquote steigt ständig. Das System wird zum digitalen Unternehmensgedächtnis.

  • Selbst wenn die Betriebspflichten bekannt sind, sind sie noch nicht erfüllt. Betriebspflichten müssen deshalb zur Erfüllung an Unternehmensmitarbeiter delegiert werden. Keine Pflicht darf ohne einen Verantwortlichen bleiben. Bei jeder nicht delegierten Pflicht besteht das Risiko, dass sie nicht erfüllt wird, weil die Organe des Unternehmens wegen der Vielzahl der Pflichten sie höchstpersönlich kaum erfüllen können und es außerdem unwahrscheinlich ist, dass andere Mitarbeiter Betriebspflichten freiwillig oder zufällig erfüllen. Die persönliche Haftung der Organe für nicht delegierte und deshalb nicht erfüllte Betriebspflichten lässt sich nur durch ihre Delegation vermeiden. Mit dem Dialogsystem lassen sich die Betriebspflichten so delegieren, dass abgerufen werden kann, welcher Mitarbeiter, welche Betriebspflicht, an welcher Anlage, wie zu erfüllen hat. Diese Pflichtenliste kann für jeden Mitarbeiter zugänglich im Intranet abgebildet werden. Kein Mitarbeiter kann sich mehr auf die Unkenntnis seiner Pflichten berufen. Das Risiko der höchstpersönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für die Erfüllung aller Pflichten des Unternehmens ist damit vermieden.

  • Betriebspflichten müssen aktualisiert werden. Rechtslage und Sachlage können sich ändern. Gesetze und Verordnungen werden geändert. Die geänderte Rechtsprechung kann die Änderung von Pflichten verursachen. Die Änderung der Sachlage im Betrieb kann ebenfalls Pflichten ändern.
    Das Managementsystem „Recht im Betrieb“ liefert monatlich in einem dafür eingerichteten Textfeld Formulierungsvorschläge für die Änderung von Pflichten, soweit die Rechtslage sich geändert hat. Seit 1992 werden im Durchschnitt pro Monat 140 Rechtsänderungen bearbeitet. Im Jahr 2022 haben wir über 1.366 Gesetzesänderungen und circa 1.100 neue Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelwerke berichtet. In Beiträgen werden die Gründe der Rechtsänderungen erläutert. Für diese Aktualisierung werden im Dialogsystem monatlich sämtliche Publikationen zur Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gesammelt, gesichtet und in Beiträgen kommentierend von Juristen für Betriebsbeauftragte verständlich zusammengefasst. Etwa 130 Gesetzesblätter und Fachzeitschriften werden monatlich von unserem Büro dazu ausgewertet.
    Beim Ermitteln der Betriebspflichten wurden alle denkbaren Rechtspflichten danach markiert, ob sie am Betriebsstandort einschlägig sind. Einschlägig sind Rechtspflichten dann, wenn sie durch einen Betriebssachverhalt am Standort ausgelöst werden und dieser Sachverhalt von der Rechtspflicht geregelt wird. Der Katalog der Betriebspflichten am Standort wird wie ein digitaler Filter eingesetzt. Angezeigt werden zur Aktualisierung nur die Informationen zu den einschlägigen Pflichten. Eingespart wird das ständige Aussortieren neuer Informationen aus Umweltrecht und Arbeitsschutzrecht, das den Standort nicht betrifft. Gleichwohl wird in der Datenbank jede Publikation erfasst und kommentiert. Am Betriebsstandort gezeigt werden allerdings nur die einschlägigen neuen Informationen. Dies wird durch den digitalen Filter des Systems automatisch erledigt. Die Beauftragten müssen deshalb nicht alles lesen und übersehen trotzdem nichts.

  • Betriebspflichten müssen erfüllt und eingehalten werden. Zur Erfüllung sind die Betriebspflichten an Mitarbeiter des Unternehmens mit Linienfunktion delegiert. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens muss die Betriebspflichten für seinen Verantwortungsbereich kennen. Sie müssen ihm so konkret formuliert vorliegen, dass er sie ohne weitere Mithilfe der Beauftragten erfüllen kann.

  • Die Erfüllung der Betriebspflichten muss kontrolliert werden. Aus Erfahrung kann ein Unternehmen sich nicht auf das Pflichtbewusstsein seiner Mitarbeiter alleine verlassen. Nach § 6 Abs. 4 Umwelthaftungsgesetz wird die Kontrolle von Betriebspflichten durch die gesetzliche Vermutung ihrer Einhaltung privilegiert. Zu den Hauptaufgaben der Betriebsbeauftragten gehört es, die Einhaltung der Betriebspflichten zu überwachen. Mit den Kontrollen können Vorstände und Geschäftsführer nach § 52 a BImSchG sicherstellen, dass die Betriebspflichten eingehalten werden.
    Das System enthält Funktionen zur Kontrolle der Betriebspflichten und zur Nachkontrolle nicht erfüllter Betriebspflichten mit der Möglichkeit der Mängelanzeigen und der Eingabe von Verbesserungsvorschlägen.

  • Sämtliche Vorgänge vom Ermitteln der Pflichten, über ihre Aktualisierung, ihre Delegation, ihre Erfüllung bis zur Kontrolle werden in der Datenbank dokumentiert. Über alles gibt es Protokolle. Damit ist das Risiko der Beweisnot für Vorstände und Geschäftsführer als auch für Betriebsbeauftragte ausgeschlossen.
    Mit den Protokollen ist jederzeit nachzuweisen, welcher Mitarbeiter, welche Pflicht, an welcher Anlage zu erfüllen hatte und wann und durch wen die Erfüllung kontrolliert wurde. Das Organprotokoll gibt Vorständen und Geschäftsführern die Möglichkeit, sich vom laufenden Einsatz des Managementsystems zu überzeugen, die Änderungen abzufragen und die Kontrolle im Organprotokoll zu dokumentieren und als Beweis für die Erfüllung der Organisationspflicht zu sichern.

Monatliche Aktualisierung der Rechtsänderungen

Monatlich ändert sich die Rechtslage. Gesetze, Rechtsverordnungen und untergesetzliche Regeln werden geändert. Neue kommen dazu, andere treten außer Kraft. Alle Rechtspflichten eines Unternehmens müssen entsprechend angepasst werden. Ohne diese Aktualisierung kann kein Unternehmen sicherstellen, dass alle Rechtsvorschriften eingehalten werden.


  • ERSTENS abonnieren wir 130 Fachzeitschriften und Gesetzesblätter und sichten diese systematisch nach Rechtsänderungen der EU, des Bundes und der 16 Bundesländer.

    ZWEITENS werden diese Neuveröffentlichungen von unseren Rechtsanwälten in Beiträgen gesichtet und kommentiert und im System abspeichern. Die kommentierenden Beiträge formulieren wir für die Beauftragten, Wissenschaftlicher und Ingenieure und berücksichtigen deren Aufklärungsbedarf zur juristischen Fachsprache. Zum Beispiel im Juli 2019 haben wir 146 kommentierende Beiträge formuliert und gespeichert. Anhand der Beiträge können die Nutzer des Systems die Entwicklung der Rechtslage und ihre Änderungen monatlich erfassen.

    DRITTENS filtern wir sämtliche geänderte Rechtsnormen aus der Gesamtmenge der Neuveröffentlichungen. Im Monat Juni haben wir 278 Änderungen von Rechtsnormen ermittelt.

    VIERTENS ermitteln wir aus den geänderten Rechtsnormen die geänderten Rechtspflichten. Aus 21.251 aktuellen Rechtsnormen haben wir 88.941 Paragrafen in Rechtsnormen ermittelt, die eine Pflicht enthalten. Davon wurden im Monat Juli 1.027 Rechtspflichten geändert.

    FÜNFTENS haben wir aus den neuen geänderten und außer Kraft getretenen Rechtspflichten die ermittelt, die den Standort des Unternehmens betreffen. Die Datenbank filtert automatisch und auf Knopfdruck aus den geänderten Pflichten diejenigen, die am Standort einschlägig sind. Die Entwicklung der Pflichten für einzelne Branchen können sie der Tabelle auf der nächsten Seite entnehmen.

    SECHSTENS liefern wir zu allen 1.027 neuen und geänderten Rechtspflichten im Monat Juli Formulierungsvorschläge, die aus der Datenbank abgerufen werden und vor Ort an Besonderheiten angepasst werden können.

    SIEBTENS aktualisieren wir monatlich die Volltexte der in der Datenbank enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Technischen Regeln. Der Volltextbestand wird ständig erweitert. Die geänderten Volltexte werden in einer bereinigten Neufassung erstellt. Die geänderten Textstellen werden markiert und farbig hinterlegt.

    ACHTENS besprechen wir monatlich die neu veröffentlichten Fachaufsätze und Gerichtsentscheidungen. Im Juli haben wir 78 Fachaufsätze und 31 Gerichtsentscheidungen besprochen. Jede Entscheidung wird auch im Volltext ausgeliefert. Die Beiträge und Volltexte der Gerichtsentscheidungen werden von uns den betroffenen Rechtsnormen, Rechtspflichten und Sacherverhalten zusortiert. Sie sind im System jederzeit verfügbar und können digital durchsucht werden. Die Datenbank kann somit als monatlich aktualisierter Kommentar genutzt werden.

77 Rechtsgebiete

DQS - Zertifizierung

Das Managementsystem "Recht im Betrieb" ist erfolgreich nach der DIN ISO 9001 zum fünften Mal hintereinander zertifiziert worden.

DQS-zertifizierte Integrierte Managementsysteme nach ISO 9001: 2015

Mit unserem Qualitätsmanagement möchten wir den hohen Standard des Systems sicherstellen und weiter verbessern. Daneben haben wir uns in unserer Qualitätspolitik zum Ziel gesetzt, das System ständig fortzuentwickeln und dabei eigene Erkenntnisse und Anregungen unserer Mandanten einfließen zu lassen.