TRGS 722 - Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
Diese Technische Regel für Gefahrstoffe findet Anwendung für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Gefahrstoffe, die gefährliche explosionsfähige Gemische bilden können. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Mit der TRGS 722 wird die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische festgelegt.
Wie auch bei anderen Technischen Regeln bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
Darüber hinaus werden in der TRGS 722 Explosionsschutzmaßnahmen beschrieben, die gefährliche explosionsfähige Gemische verhindern oder einschränken können. Zu diesen Explosionsschutzmaßnahmen zählen unter anderem das Vermeiden oder Einschränken von Gefahrstoffen, die explosionsfähige Gemische zu bilden vermögen, das Erarbeiten einer Konzentrationsbegrenzung sowie die Inertisierung für das Innere von Anlagen.