Gesetzesänderung

23.09.2025

Aktualisierte Anforderungen zur Bestimmung von CO₂-Emissionen und Kraftstoffverbrauch bei schweren Nutzfahrzeugen

Die Änderungen der Verordnung 2017/2400 sind am 12. März 2025 in Kraft getreten und gelten ab dem 1. Januar 2026. Die Verordnung bezweckt den Umwelt- und Klimaschutz. Sie richtet sich u.a. an Fahrzeughersteller, die Fahrzeuge für den europäischen Markt produzieren und betrifft auch Unternehmen, die in der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Fahrzeugkomponenten tätig sind, die Einfluss auf die CO₂-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch haben. Die Anpassung der Verordnung soll sicherstellen, dass alle neuen Technologien in der EU-Typgenehmigung von LKW und Bussen korrekt bewertet werden, die Emissionsmessungen zuverlässiger sind und die Klimaziele der EU wirksam unterstützt werden.

Fahrzeughersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass die zertifizierten CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte korrekt, nachvollziehbar und transparent sind. Dies betrifft sowohl die Pauschalwerte, die in den entsprechenden Anhängen festgelegt sind, als auch die Eingabedaten, die im Rahmen des Simulationsinstruments verwendet werden. Jede für die Zertifizierung eingesetzte Komponente, Einheit oder jedes System muss die gesamte Produktfamilie repräsentativ abbilden. Neue Komponenten oder Systeme dürfen nur dann in eine bereits zertifizierte Familie integriert werden, wenn sie die dafür festgelegten Anforderungen erfüllen. In solchen Fällen ist der Beschreibungsbogen entsprechend anzupassen.

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