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06.02.2025

Compliance-Management-System RECHT IM BETRIEB demnächst mit KI-Funktion

Den Umgang mit dem System erleichtern wir mit dem Einsatz unserer neuen Funktion der Künstlichen Intelligenz  ( KI ). Unsere neu entwickelte Client-Server-Version haben wir schon vorgestellt. Zwei wichtige Neuerungen sprechen für eine Entscheidung zu  unserem System. 

Wir haben die erste Version unserer KI Funktion für unser Compliance-Management-System RECHT IM BETRIEB erstellt und möchten Sie  über die wichtigsten Vorteile informieren. An praktischen Beispielen von Suchergebnissen aus unserer ersten Version können Sie den Fortschritt für den Einsatz des Systems ermessen.

Erstens können wir alle Texte zum Compliance Thema durchsuchen, die wir seit 33 Jahren für unsere Mandanten verfasst, kategorisiert und gespeichert haben,

  • 22.834 Rechtsvorschriften von EU, Bund, 16 Bundesländern,
  • 8.770 Gerichtsentscheidungen zu Compliance Konflikten im Volltext,  
  • 370  monatliche  Wahlthemen zu häufig nachgefragten Compliance Problemen seit Januar 1992,
  • 47 veröffentlichte Fachaufsätze im Compliance Berater,
  • 27.868 Kommentierungen zu den jeweils neuen Gesetzen strukturiert nach Anlass und Grund des neuen Gesetzes, nach Anwendungsbereich, nach Adressaten der Rechtsnorm, nach Schutzzweck und nach den ermittelten Rechtspflichten,
  • 57.506 riskante Unternehmenssachverhalte mit insgesamt 4.5 Millionen Links zwischen  Rechtspflichten zur Risikoabwehr und Unternehmenssachverhalten mit Risiken für geschützte Rechtsgüter,
  • 76.265 vorformulierte Rechtspflichten mit verlinkten Unternehmenssachverhalten,
  • 18.495 strafbewehrte Rechtspflichten, 
  • 2.600 Erläuterungen zu abstrakten Rechtsbegriffen mit subsumierten Anwendungsbeispielen als Analogiehilfen,
  • 66.500 kommentierende Beiträge seit 1992 

·         zu 27.868  Rechtsänderungen,

·         zu 3.005 Gesetzgebungsverfahren,

·         zu 9.843 Gerichtsentscheidungen,

·         zu 15.620 Fachaufsätzen,

·         zu 10.372 Buchneuerscheinungen.

Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen auf Anfragen von Mandanten.

Die einmal rechtlich geprüfte Rechtspflichten können wiederverwendet werden, wenn sich die Sachverhalte in anderen Unternehmen wiederholen.   Alle Ausführungen  können wir verantworten, weil sie von unseren Anwälten und Anwältinnen geprüft und verfasst wurden. Die Urheberrechte stehen ausschließlich unserem Anwaltsbüro zu. Es handelt sich um das gesammelte Beratungswissen des Büros seit 33 Jahren, seitdem wir unsere Rechtsberatungstexte systematisch sammeln, kategorisieren  und speichern.

Zweitens ist der Umfang der gesammelten Beratungstexte  allerdings so groß geworden, dass wir die KI als Hilfe beim Suchen einsetzen. Die Recherchen sind schneller und sicherer als die Suche durch die bisher schon verfügbaren Textsuchsysteme. Vor allem können wir nach Kategorien abfragen. Wir haben Rechtsnormen und Rechtspflichten in 90 Kategorien klassifiziert, zum Beispiel um welche Art von Rechtspflichten es sich handelt, aus welchem Rechtsgebiet sie sich ergeben, ob sie strafbewehrt und deshalb bevorzugt einzuhalten sind. Diese Fragemöglichkeiten sind so vielfältig, dass  die Mandanten als juristische Laien ohne rechtliche Vorkenntnisse, ohne Routine beim Recherchieren und ohne Übung im Umgang mit den EDV technischen Suchmöglichkeiten das Systems nicht optimal erschöpfend nutzen können. Auch Anwälten sind trotz juristischem Vorwissen nicht alle Suchmöglichkeiten nach den gespeicherten 90 Kategorien präsent.  Die KI übernimmt das Fragen und Recherchieren für alle  Nutzer. Die KI kann die Fragemöglichkeiten auflisten. Der Nutzer unseres Systems kann die KI fragen, was er überhaupt fragen kann. Die KI kann auf Fragen Rückfragen im thematischen Zusammenhang stellen. Die Kategorien der Normen und Pflichten muss sich der Recherchierende nicht mehr merken. Die KI ermöglicht  einen Dialog mit Fragen und Antworten und Rückfragen zwischen Nutzer und dem System. Die Fragen nach rechtlichen Beratungen kann in Umgangssprache gestellt werden. Juristische Fachsprache ist nicht erforderlich.

Drittens beschränken wir die Recherchen ausschließlich auf Texte, die von unseren Anwälten selbst verfasst oder als eigene Quellen  verwendet werden, wie Gerichtsurteile, Gesetzestexte und Kommentierungen. Die KI greift somit nicht auf Quellen aus dem Internet  oder auf selbst erfundene Texte zurück. Halluzinationen und Selbsterfindungen der KI werden als Risiken ausgeschlossen.

 

Schließlich bieten wir als Rechtsanwälte unseren Mandanten und Nutzern unseres Systems an, bei Rechercheergebnissen ohne Quellenangaben oder bei Zweifeln sich von unseren Anwälten bestätigen zu lassen, dass die ermittelten Suchergebnissen juristisch korrekt und als Rechtsdienstleistung anwaltlich vertretbar sind.

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