Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Aus der Verordnung ergeben sich Pflichten für Hersteller von Personenkraftwagen und kleinen Nutzfahrzeugen. Inhaltich geht es um die Meldung und Überwachung von Daten zu den CO2 Emissionen, denn diese Daten sind für die ordnungsgemäße Anwendung der in der EU-Verordnung 2019/631 festgesetzten CO2-Emissionsnormen wichtig.
Der Überwachungs- und Meldezyklus, der in Art. 7 der EU-Verordnung 2019/631 vorgesehen ist, besteht aus der jährlichen Meldung der vorläufigen Daten durch die Behörden an die Kommission, die Kommission übermittelt mit Hilfe der Europäischen Umweltagentur (EUA) diese Daten an die Hersteller und diese wiederum überprüfen sie und teilen Berichtigungen mit.