Anlagenverordnung
Nach jahrelangem Gesetzegbungsverfahren ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) endlich verabschiedet worden. Die Verordnung wird die bisher geltenden Länderverordnungen ablösen und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen. Die Verordnung gilt für alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.
Mehr Informationen enthält das Update 4/2017 der Datenbank „Recht im Betrieb“.