Gesetzesänderung

12.08.2020

Neufassung der TRGS 720 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre

Der Anwendungsbereich wurde erweitert auf explosionsfähige Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt. Ende Juli ist eine neue TRGS 720 veröffentlicht worden. Im Vergleich zu der zuvor geltenden TRGS 720 von 2006 wurden hier verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und nunmehr sind auch explosionsfähige Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen von den Regelungen betroffen. In der Folge dessen wurden auch neue Vorgehensweisen und Maßnahmen für die Vermeidung von Explosionsgefährdungen unter nichtatmosphärischen Bedingungen unter 4. In der TRGS 720 implementiert.

Die neugefasste Technische Regel gilt für die Beurteilung der der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen gegen solche Gefahren. Zweck der Technischen Regel ist dabei eine erhöhte Arbeitssicherheit. Zunächst werden in der Technischen Regel Begriffsbestimmungen getroffen, um für die Rahmenbedingungen für die getroffenen Regelungen zu konkretisieren. Zudem werden die für die Beurteilung der Gefährdungen und die Festlegung von Maßnahmen bedeutsamen sicherheitstechnischen Kenngrößen erläutert. Die Vorgehensweise für die Beurteilung und Vermeidung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen wird im Einzelnen anhand verschiedener Pflichten vorgeschrieben und schematische Darstellungen werden als Erläuterung zur Verfügung gestellt. In gleicher Weise werden zudem im Anschluss daran nichtatmosphärische Bedingungen geregelt. Die angeordneten Maßnahmen reichen von Prüf- und Beurteilungspflichten über Schutzmaßnahmen bis hin zu Dokumentationspflichten.

Weitere Informationen und die Pflichten der  neuen TRGS 720 enthält das Compliance-Managementsystem „Recht im Betrieb“.

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