Verbot des Inverkehrbringens von Einwegkunststoffprodukten
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf der Einwegkunststoffverbotsverordnung verbietet das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, To-Go-Verpackungen sowie generell das Inverkehrbringen von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoff. Diese Kunststoffe sind dazu geeignet in besonderem Maße, sich in Mikropartikeln zu zersetzen und der Umwelt zu schaden.
Das Verbot soll zum 3. Juni 2021 in Kraft treten. Wer danach vorsätzlich oder fahrlässig ein entsprechendes Produkt in Verkehr bringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden kann. Mit dem Entwurf wird die europäische Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt in nationales Recht umgesetzt.