Gesetzesänderung

11.11.2020

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die Bundesregierung hat das EEG 2021 beschlossen. Ab dem Jahr 2050 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Dies gilt sowohl für den im Land erzeugten Strom als auch für Importe.

Bis 2030 gilt das Zwischenziel, 65 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken. Um dies zu erreichen wurden im EEG 2021 zentrale Weichen gestellt. So legt das Gesetz das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchem Ausbaupfaden dies erreicht werden kann.

Entsprechend sollen neue Ausschreibungsmengen bis zum Jahr 2028 festgelegt, die einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien vorsehen. Um den Windausbau weiter anzukurbeln, dürfen nun auch weniger windstarke Standorte genutzt werden und auch für Solaranlagen in der Freifläche wurden die Standorte erweitert.

Die Windenergie an Land soll von heute 54 bis zum Jahr 2030 auf 71 Gigawatt und die installierte Photovoltaikleistung von 52 auf 100 Gigawatt wachsen. Bis 2030 sind in Zwei-Jahres-Schritten Zwischenziele definiert worden. Ausschreibungsmengen, die nicht vergeben werden, sollen im Folgejahr zusätzlich ausgeschrieben werden. Ab 2021 werden Zuschläge für Dachanlagen ab 500 Kilowatt in Ausschreibungen vergeben.

Der Entwurf enthält gezielte Maßnahmen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. So können beispielsweise Windanlagenbetreiber Kommunen finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Das neue EEG soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

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