Gesetzesänderung

11.11.2020

Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz

Anlass für die Überarbeitung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung - FinaRisikoV ist unter anderem die nationale Implementierung zweier Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Die „Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen“ und die „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ ändern insbesondere Abschnitt 2 der FinaRisikoV zu den Finanzinformationen sowie Abschnitt 3 der FinaRisikoV zu den Risikotragfähigkeitsinformationen.

Nach Änderung der bestehenden Meldebögen zu den Zinsschockszenarien auf Einzel- und Gruppenebene werden nunmehr die in den EBA-Leitlinien vorgesehenen acht Szenarien abgefragt.

Die Änderung regelt nun auch die Erfassung der wesentlichen Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanung (KPL: Kapitalplanung) sowie zum internen Liquiditätsmanagement (ILAAP: Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) im aufsichtlichen Meldewesen. Hierfür hat die deutsche Bankenaufsicht neue Meldeformulare konzipiert und als Anlagen 25 und 26 in die Änderungsverordnung übernommen.

Zudem vereinheitlicht die Änderung die Einreichungsfristen für die Meldungen von Finanzinformationen, damit künftig alle Institute nur noch im jährlichen Turnus melden müssen. In bestehenden Meldebögen wurden einzelne Meldefelder beseitigt, da sich die dort hinterlegten Daten als für die Beaufsichtigung nicht mehr erforderlich erwiesen haben. Insgesamt zielen die Anpassungen der bestehenden Meldebögen auf eine Vereinfachung des bisherigen Meldeprozesses.

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