Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie, Waste Electrical and Electronic Equipment). Die EU-Vorschrift hätte eigentlich schon bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zukünftig müssen deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden.
Eine Einführung in die Neuregelungen enthält das Wahlthema 4/2015 „Ausweitung der Herstellerpflichten durch das geplante neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ der Datenbank „Recht im Betrieb“.