Gesetzesänderung

04.11.2015

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie, Waste Electrical and Electronic Equipment). Die EU-Vorschrift hätte eigentlich schon bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zukünftig müssen deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden.

Eine Einführung in die Neuregelungen enthält das Wahlthema 4/2015 „Ausweitung der Herstellerpflichten durch das geplante neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ der Datenbank „Recht im Betrieb“.

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