Gesetzesänderung

25.11.2015

Entwurf für Neufassung der Gewerbeabfallverordnung

Am 11. November 2015 hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf für eine Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV) vorgelegt. Sie soll die bisherige Gewerbeabfallverordnung ablösen.

Nach der neuen Verordnung sind gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfällen nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat mit der fünfstufigen Abfallhierarchie neue Rechtsprinzipien eingeführt. Danach sind Abfälle vorrangig zu vermeiden, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen, insbesondere der energetischen Verwertung und letztlich der Beseitigung zuzuführen. Die Hierarchie, gilt grundsätzlich für alle Arten von Abfällen, bedarf allerdings für einzelne Abfallströme der Konkretisierung durch untergesetzliche Regelungen, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dies soll mit der nunmehr vorgelegten Novelle der Gewerbeabfallverordnung geschehen.

Zum weiteren Verfahren teilt das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung mit:

Mit der Veröffentlichung sollen interessierte Kreise die Gelegenheit erhalten, sich an der fachlichen Diskussion zu beteiligen. Die mündlichen Anhörungen sind für die zweite Januarhälfte 2016 vorgesehen. Im Anschluss wird der Entwurf bei der Europäischen Kommission notifiziert, bevor das Bundeskabinett voraussichtlich im Frühjahr über den Entwurf entscheiden wird. Die Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat werden sich daran anschließen.

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