Gewerbeabfallverordnung
Mit der Neufassung wird die Gewerbeabfallverordnung an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 angepasst. Dieses Gesetz hat in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG die abfallrechtlichen Regelungen in Deutschland in vielfacher Hinsicht neu ausgerichtet. Insbesondere wurde mit der fünfstufigen Abfallhierarchie ein neues Rechtsprinzip eingeführt. Danach sind Abfälle in dieser Reihenfolge vorrangig zu vermeiden, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen, insbesondere der energetischen Verwertung und der Verfüllung oder letztlich der Beseitigung zuzuführen.
Nach der neuen Verordnung sind gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfällen nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen.
Mehr Informationen enthält das Update 4/2017 der Datenbank „Recht im Betrieb“.