Artikel

22.12.2020

Neuer Film zum System

Wir haben zu unserem Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ einen Film erstellt. Wir kommen damit einem vielfachen Wunsch unserer Interessenten und Mandanten entgegen. Es besteht ein Bedarf über die Präsentation vor Ort oder über die virtuelle Präsentation in digitaler Form weitere Personen im Unternehmen über die Grundzüge und die Leistungen des Compliance-Management-Systems zu informieren, ohne die Präsentationen mehrfach wiederholen zu müssen.

Wir fassen unseren Leistungsumfang in dem Film zusammen und betonen unsere Alleinstellung als Anwälte. Vor allem zeigen wir den umfangreichen Datenbankinhalt und präsentieren uns als die Plattform mit dem größten Inhalt. Wir helfen damit den Unternehmen ihre Pflicht zu erfüllen, Rechtsrat bei Berufsträgern einzuholen und dabei alle tatsächlichen und rechtlichen Informationsquellen zu erschöpfen (BGH, Urt. v. 13.12.2011 – XI ZR 51/10, BGHZ 192, 90 – IKB-Urteil). Gehört ein Unternehmen zu einer Branche, lassen sich die Risiken und die Abwehr der branchentypischen Risiken durch Pflichten standardisieren. Diese Möglichkeiten zur Senkung des Aufwands nutzen wir systematisch. Wir grenzen uns damit von Mitbewerbern ab, die digitale Plattform ohne Inhalt als bloße Hilfe zur Selbsthilfe zum Selbstbefüllen anbieten und vor allem keine Rechtsberatung leisten, weil ihnen dazu die Befugnis nach dem RDG als zugelassene Anwälte fehlt. Abgeschlossene Dienstleistungsverträge mit Nichtanwälten über Rechtsdienstleistungen sind unwirksam.

Sie können das Video über folgenden Link herunterladen:

https://seminar.rack-rechtsanwälte.de/Recht-im-Betrieb.zip

Für das Entpacken der zip-Datei ist ein Kennwort erforderlich. Dieses können Sie über unser Kontaktformular bei uns anfordern.

Vorheriger Nächster

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen