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22.12.2020

Neues Pflichtenformat als Kombilösung abstrakt – konkret

Der Film zeigt außerdem unsere letzten Neuerungen. Hervorheben möchte ich das neue Kombiformat unserer Pflichten. Die abstrakten Pflichten, die den Gesetzestext nahekommen, ergänzen wir um die konkreten Sachverhalte aus den Unternehmen, die wir den abstrakten Rechtsbegriffen zuordnen.

Die Subsumtion als anwaltliche Leistung ist damit auf einen Blick zu erkennen, wenn im Text der abstrakte Begriff z. B. “Arbeitsmittel“ vorkommt, werden wir in Zukunft die konkreten Arbeitsmittel wie z. B. Gabelstapler, Schweißgeräte, Versuchsautoklaven in Klammern angeben. Damit werden die Texte für Juristen, als auch für juristische Laien verständlich. Juristen erkennen die gesetzlichen Formulierungen, an die alle gebunden sind, insbesondere Behörden, Gerichte und alle Normadressaten. Der juristische Laie erkennt, welche Sachverhalte aus dem Unternehmen dem abstrakten Begriff zugeordnet wurden. Die konkreten Sachverhalte in den Klammern hinter den abstrakten Rechtsbegriffen werden über eine speziell entwickelte Funktion unserer EDV zugeordnet. Wir räumen damit die Bedenken aus, reine juristische Texte seien nicht zu verstehen, weil die konkreten Sachverhalte fehlen. Die konkretisierten Pflichten ohne Rechtsbegriffe wiederum lassen nicht erkennen, ob der verbindliche Gesetzestext übernommen wurde. Mit unserer Kombilösung können wir die Interessen der juristischen Laien als auch der Juristen bedienen. Aus dem kombinierten Pflichtentext lassen sich leichter Handlungsempfehlungen formulieren. Als Hilfen für Handlungsempfehlungen haben wir eine Checkliste erarbeitet, die im System integriert ist.

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