Dual-Use-Verordnung – EU plant neue Exportregeln
Der Europäischer Rat und das Europäische Parlament haben sich am 9. November 2020 auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt. Die bestehende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ist ihrer Auffassung nach veraltet und sollte an die technologischen, wirtschaftlichen und politischen Umstände angepasst werden (consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/11/09/new-rules-on-trade-of-dual-use-items-agreed).
In dem Entwurf sind zwei neue allgemeine EU-Ausfuhrgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck enthalten: Eine für kryptografische Güter und eine für die unternehmensinterne Weitergabe von Technologie unter bestimmten Umständen. Laut Pressemitteilung des Rates soll hierdurch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und auch Genehmigungsbehörden erheblich verringert werden. Weiterhin sind striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik eingeführt worden, um Menschenrechtsverletzungen und Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit dem potenziellen Missbrauch von Technologien für digitale Überwachung zu verhindern.
Ferner ist eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden vorgesehen, welche eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen ermöglichen sollen. Weiterhin sind neue Vorschriften für die Berichterstattung auch im Jahresbericht der EU-Kommission eingeführt worden. Bezweckt wird hiermit eine größere Transparenz im Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Zugleich wurden auch neue Vorschriften bezüglich der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen und nationalen Sicherheitsinteressen eingeführt.
Die Einigung muss nun im Weiteren von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die Verordnung soll dann die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ersetzen. Die deutsche Übersetzung des Entwurfes soll erst im Laufe des Jahres erfolgen.