Gesetzesänderung

04.02.2021

Mehr Frauen in Führungspositionen

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen. Der Entwurf für ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt für alle börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen.

Der Gesetzentwurf entwickelt das Erste Führungspositionen-Gesetz vom 24. April 2015 fort. Mit diesem hat die Bundesregierung bereits erste Erfolge für die Gleichberechtigung von Frauen auf Führungsebene erzielt. Allerdings bedarf dies noch Verbesserungen - sowohl im privatrechtlichen als auch im Bereich des öffentlichen Dienstes. Die neue Gesetzesvorlage schafft nun gezielte Abhilfe. Die wichtigsten Erneuerungen sind:

Neue Regelungen für Vorstände im privatrechtlichen Bereich

Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt werden.

Die Festlegung der Zielgröße Null - keine Frauen - für den Vorstand, den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen begründet werden. Hierfür wurden neue Berichtspflichten eingeführt. Die Verletzung dieser Pflichten wird bestraft. Die Unternehmen werden auch dann bestraft, wenn sie gar keine Zielgröße festlegen.

Unternehmen des Bundes und Sozialversicherungsträger

Aufgrund der besonderen Vorbildrolle der Regierung wird für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes unabhängig von Börsennotierung bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt. Betroffen hiervon sind unter anderem Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung.

Die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung – mehrköpfige Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, die Geschäftsführungen der Renten- und Unfallversicherungsträger, das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit – sollen mindestens mit einer Frau und einem Mann besetzt werden. Es wird weiterhin das Ziel festgelegt, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen