Gesetzesänderung

19.02.2021

Änderungen bei den Berichtspflichten an das Schadstofffreisetzungsregister

Das „Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister“, kurz: PRTR-Protokoll (Pollutant Release and Transfer Registers) dient dem Zugang zu Informationen in Umweltangelegenheiten. Es verpflichtet die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland zur Errichtung und Unterhaltung eines Schadstoffregisters. Die Betriebe sind zur Meldung ihrer Daten verpflichtet, sobald ihre Abfälle oder die Schadstoffe, die sie in Luft, Boden oder Wasser freisetzen, eine bestimmte Menge überschreiten. Im deutschen Register unter www.thru.de befinden sich Daten zu Schadstofffrachten und Abfallmengen von rund 5.400 Industriebetrieben in Deutschland.

Das deutsche Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ist an Änderungen des Protokolls angepasst worden. Wesentliche Änderungen betreffen Verkürzungen der Berichtsfristen für die Betreiber und die zuständigen Landesbehörden sowie Festlegungen, welche Informationen auf welche Art und Weise und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung zu übermitteln sind. Sensible Betreiberinformationen, die bislang nicht an das Umweltbundesamt berichtet wurden, werden unter Angabe des Schutzgrundes durch die nach Landesrecht zuständige Behörde berichtet, aber nicht in das nationale Register eingestellt und damit nicht veröffentlicht. Künftig wird das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister der Öffentlichkeit wenige zusätzliche Informationen zugänglich machen.

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