Gesetzesänderung

13.06.2025

FASTER-Richtlinie über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern

Die Richtlinie ist am 30. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie bezieht sich auf Maßnahmen zur schnelleren und sichereren Entlastung von überschüssigen Quellensteuern. Hauptziele der Richtlinie sind die Bekämpfung der Doppelbesteuerung. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Investoren keine doppelten Steuern auf Erträge aus grenzüberschreitenden Investitionen in Aktien und Anleihen zahlen. Ferner soll Steuermissbrauch verhindert werden. Durch die Harmonisierung der Quellensteuerverfahren sollen Steuermissbrauch und Steuerbetrug, wie beispielsweise durch Dividendenarbitrage oder Cum/Ex-Geschäfte, erschwert werden. Kernbestandteile der Richtlinie ist die Digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) und Schnellverfahren zur Quellensteuerentlastung. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen. Die nationalen Vorschriften sollen ab dem 1. Januar 2030 gelten.

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