Änderungen des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird alle zwei Jahre geändert, um die Sicherheit im Gefahrguttransport zu erhöhen. Die wichtigsten Anpassungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 gilt.
Es wurden 11 neue UN-Nummern eingefügt, die u.a. die zunehmende Bedeutung alternativer Batterietechnologien ausdrücken. Darunter u.a.: UN 3551: NATRIUM-IONEN BATTERIEN (mit organischen Elektrolyten), UN 3552: NATRIUM-IONEN BATTERIEN in / mit Ausrüstung, UN 3553: DISILAN, UN 3554: GALLIUM IN HERGESTELLTEN GERÄTEN. Die Rubrik der Batterien wurde durch die Natrium-Ionen-Batterien ergänzt. Diese kommen ohne kritische Rohstoffe aus und besitzen eine deutlich geringere Brand- und Explosionsgefahr als Lithium-Ionen-Batterien. Ferner wurden die Vorschriften für die Abfallbeförderung und die Vorschrift für begrenzte Mengen in einigen Punkten präzisiert.