Verordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards bei Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer Cyberbedrohung
Am 12. März 2025 ist die Verordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards bei Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer Cyberbedrohung in Kraft getreten. Aufgrund wiederholter erheblicher IKT-Vorfälle und Cyberbedrohungen ist die Festlegung technischer Durchführungsstandards notwendig geworden. Adressat der Verordnung sind die europäischen Finanzunternehmen.
Pflichten
Finanzunternehmen, die Informationen über wiederholte nicht schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle bereitstellen, übermitteln diese Informationen in aggregierter Form. Sie nutzen sichere elektronische Kanäle, die von ihrer zuständigen Behörde für die Übermittlung der Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung bereitgestellt werden.
Verlangen die zuständigen Behörden Informationen über die individuellen Auswirkungen des schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls auf ein einzelnes Finanzunternehmen, so übermittelt das Finanzunternehmen auf Ersuchen der zuständigen Behörde eine Einzelmeldung über den schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfall.