Gesetzesänderung

01.07.2025

Verordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards bei Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer Cyberbedrohung

Am 12. März 2025 ist die Verordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards bei Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer Cyberbedrohung in Kraft getreten. Aufgrund wiederholter erheblicher IKT-Vorfälle und Cyberbedrohungen ist die Festlegung technischer Durchführungsstandards notwendig geworden. Adressat der Verordnung sind die europäischen Finanzunternehmen.

Pflichten

Finanzunternehmen, die Informationen über wiederholte nicht schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle bereitstellen, übermitteln diese Informationen in aggregierter Form. Sie nutzen sichere elektronische Kanäle, die von ihrer zuständigen Behörde für die Übermittlung der Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung bereitgestellt werden.

Verlangen die zuständigen Behörden Informationen über die individuellen Auswirkungen des schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls auf ein einzelnes Finanzunternehmen, so übermittelt das Finanzunternehmen auf Ersuchen der zuständigen Behörde eine Einzelmeldung über den schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfall.

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