Verordnung zur Zertifizierung bei Rückgewinnung fluorierter Lösungsmittel
Die Verordnung 2025/623 ist am 20. April 2025 in Kraft getreten. Sie richtet sich an Fachkräfte, die in Einrichtungen zur Rückgewinnung von Lösungsmitteln, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, tätig sind oder Unternehmen die in diesem Bereich tätig sind.
Pflichten
Unternehmen, die Mitarbeitende mit der Rückgewinnung von Lösungsmitteln beauftragen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen sicherstellen, dass diese Personen über ein gültiges Zertifikat verfügen. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die betreffende Person die fachliche Qualifikation besitzt, um diese Tätigkeit sachgerecht und umweltgerecht auszuführen. Die Zertifikate werden von zugelassenen Zertifizierungsstellen nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt. Sie enthalten unter anderem Angaben zur befugten Tätigkeit, zur geprüften Person, zum Aussteller sowie zum Ausstellungsdatum.