Gesetzesänderung

24.07.2025

Neufassung des Berufsbildungsgesetzes

Die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes wurde am 22. April 2025 bekanntgemacht. Der Schutzzweck des Berufsbildungsgesetzes liegt im Kern darin, die Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit der beruflichen Ausbildung in Deutschland sicherzustellen und sowohl Auszubildende als auch Betriebe rechtlich zu schützen. Das Gesetz richtet sich an Ausbildungsbetriebe.

Pflichten

Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die Anrechnung bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und der Ausbildenden. Es ist ein Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.

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