Neue EU-Verordnung zur Zertifizierung von Fachkräften im Umgang mit fluorierten Treibhausgasen in Schaltanlagen
Die Verordnung ist am 20. April 2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, Umwelt und Klima vor den nachteiligen Auswirkungen fluorierter Treibhausgase zu schützen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, die Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen solcher Gase vorsieht. Damit einher geht der Bedarf, sicherzustellen, dass Fachkräfte über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Anlagen sachgerecht zu installieren, zu warten, zu reparieren oder stillzulegen. Die neuen Anforderungen betreffen ausführende Fachkräfte, Ausbildungs- und Zertifizierungsstellen.
Pflichten
Natürliche Personen, die Tätigkeiten an stationären elektrischen Schaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ausführen, müssen gemäß Artikel 2 der Verordnung im Besitz eines gültigen Zertifikats i.S.d. Artikel 3 sein. Dieses Zertifikat belegt, dass die betreffende Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten verfügt. Die Zertifizierung muss durch eine von einem Mitgliedstaat anerkannte Stelle erfolgen und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Prüfungsinhalte.