Gesetzesänderung

27.08.2025

Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb

Die EU-Verordnung Nr. 965/2012 legt umfassende technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb in der EU fest. Die Änderungen sind am 27. März 2025 in Kraft getreten und richten sich an Luftfahrzeugbetreiber.

Pflichten

Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Bodenabfertigungsdienste für seine Luftfahrzeuge, Fluggäste, Post und Fracht entweder in Selbstabfertigung durch sein eigenes Personal oder von Drittanbietern durchgeführt werden. Ferner muss er sicherstellen, dass der Drittanbieter von Bodenabfertigungsdiensten die Dienste im Einklang mit den Anweisungen und mit seinen Verfahren erbringt. Der Betreiber hat einen Ladesteuerungsprozess und die zugehörigen Verfahren festzulegen und umzusetzen, die in das Betriebshandbuch aufzunehmen sind.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen