Technische Regel - TRGS 722 "Vermeiden oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Gemische" veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat am 22. Januar 2025 die Technische Regel - TRGS 722 "Vermeiden oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Gemische" veröffentlicht.
Pflichten
Bei Inertisierung mit Wasserdampf ist die Auswirkung einer möglichen Kondensation zu berücksichtigen. Werden MSR-Einrichtungen (Ex-Einrichtungen) zur Erreichung der erforderlichen Verfügbarkeit der Druckabsenkung verwendet, sind die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Ex-Einrichtung in Übereinstimmung mit TRGS 725 festzulegen. Werden nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung Ex-Einrichtungen zur Überwachung der technischen Lüftung erforderlich, um die erforderliche Verfügbarkeit der Lüftung zu gewährleisten, sind diese entsprechend TRGS 725 zu bewerten. Gaswarneinrichtungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß dieser TRGS sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen.