Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der folgenden Energievorschriften: Windenergie-auf-See-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Seeanlagengesetz sowie Kohleverstromungsbeendigungsgesetz.
Durch die Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Die Änderungen dienen dem Ziel, den Ausbau der Windenergie auf See weiter zu unterstützen und den Ausbau langfristig planbar zu machen. Die Erhöhung der Ausbauziele und die langfristige Planbarkeit entfaltet Nutzen für die Allgemeinheit und die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher. In der Vereinbarung vom 11. Mai 2020 zwischen dem Bund, den Küstenländern Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Marion und Tennert (Offshore-Vereinbarung) wird festgestellt, dass der zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und zunehmend marktorientierte Ausbau der erneuerbaren Energien ein entscheidender Baustein ist, um die Klimaziele in der Energiewirtschaft zu erreichen. Um die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen auf See möglichst frühzeitig und damit vor dem Jahr 2030 zu erreichen, werden Anpassungen an den Realisierungsfristen und den Vorgaben im Flächenentwicklungsplan vorgenommen.