Gesetzesänderung

19.02.2021

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Bestimmte chemische Stoffe sind sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und können zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle, insbesondere terroristische Zwecke missbraucht werden. Deshalb verbietet die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe die Überlassung einer Reihe dieser Stoffe oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzwerte an Mitglieder der Allgemeinheit.

Weitere Stoffe unterliegen nach dieser Verordnung einer Meldepflicht im Falle von verdächtigen Transaktionen oder bei ihrem Abhandenkommen. Zwar ist die Ausgangsstoffverordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht, jedoch verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, begleitende Vorschriften zu ihrer Umsetzung zu erlassen. Erforderlich sind u.a. die Benennung zuständiger Stellen für die Entgegennahme der Meldungen verdächtiger Transaktionen und des Abhandenkommens von Ausgangsstoffen und der Erlass von Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung.

Mit dem neuen Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den innerstaatlichen Vollzug der Verordnung (EU) 2019/1148 geschaffen. Dazu wird eine Verpflichtung der Länder geregelt, nationale Kontaktstellen zur Meldung verdächtiger Transaktionen sowie des Abhandenkommens von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zu benennen. Ferner enthält das Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage zugunsten der für den Vollzug der Verordnung (EU) 2019/1148 zuständigen Landesbehörden, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Verordnung zu überprüfen. Schließlich enthält das Gesetz Sanktionsvorschriften (Straf- und Bußgeldvorschriften) zur Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

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