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12.03.2021

Die DIN ISO 37301:2021-01 als kodifizierte Rechtsprechung

Im Februar wurde die Endfassung der neuen DIN ISO 37301:2021 veröffentlicht. Ich bin Mitglied im DIN-Ausschuss der den Entwurf mit ausgearbeitet hat und habe einen Vortrag für unsere Mandanten vorbereitet. Ich beschreibe darin die sechs Aufgaben zu einem Compliance-Management-System. Es handelt sich um sechs Organisationspflichten, nämlich die Sachverhalte und Pflichten des Unternehmens lückenlos zu ermitteln, zu delegieren, zu aktualisieren, zu erfüllen, zu dokumentieren und zu kontrollieren. Ein Informationsmanagement wird ebenfalls vorgeschrieben. Im Unterschied zur DIN ISO 19600 handelt es sich nicht um Empfehlungen sondern um Muss-Vorschriften. Dadurch wird die DIN ISO 37301 zertifizierungsfähig. Sie richtet sich an die Organe und die oberste Leitung des Unternehmens und formuliert den Sorgfaltsmaßstab, mit dem ein Unternehmen geführt werden muss, um die Legalitätspflicht der obersten Organe und der obersten Leitung zu erfüllen.

Ich vertrete die These, dass es sich hierbei nicht um neu geschaffene Pflichten handelt, sondern um Pflichten, die sich aus der bisherigen ständigen Rechtsprechung zur Organisation eines Unternehmens ergeben. Die DIN ISO 37301:2021 ist methodisch als „kodifizierte Rechtsprechung“ zu verstehen. Einzelfallentscheidungen sind systematisch zusammengefasst.

Für die Geschäftsleiter eröffnet sich damit die Möglichkeit, durch ein Zertifikat bestätigen zu lassen, dass Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Unternehmensführung einhalten.

Mit dem von uns angeboten Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ werden sämtliche Organisationspflichten entsprechend der DIN ISO 37301:2021 erfüllt.

Den Vortrag finden Sie im Downloadbereich auf unserer Internetseite
www.rack-rechtsanwälte.de/seiten/downloads .

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