Geänderte Pflichten für Flugplatzbetreiber
Die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze ist geändert worden. Die Verordnung enthält allgemeine Anforderungen an Flugplatzbetreiber hinsichtlich der Verwaltung von Luftfahrtdaten und Informationen. Der Flugplatzbetreiber muss in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass ein hohes Qualitätsniveau dieser Daten als Teil der Luftfahrtdatenkette besteht. Es wurden insbesondere die Anhänge I, III und IV geändert. Die Anzahl der auf die Pistensicherheit zurückzuführenden Unfälle und schwere Störungen sollen durch die neuen Vorschriften verringert werden.