Gesetzesänderung

12.03.2021

Umfangreiche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Novelle des EEG bezweckt unter anderem eine Nachbesserung bei der Vergütung von Photovoltaik-Dachanlagen, eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Photovoltaik-Dachanlagen und eine Modernisierung von Vermarktungsformen und Ausbaumöglichkeiten bei erneuerbaren Energien. Ein besserer Klimaschutz und eine Förderung von erneuerbaren Energien sind dabei beabsichtigt.

Die vorgenommenen Änderungen betreffen sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Als Adressaten der Vorschriften sind in erster Linie Anlagen- und Netzbetreiber angesprochen. Allerdings sind ebenfalls zahlreiche Vorschriften zum Aufgabenspektrum der zuständigen Behörden, insbesondere der Bundesnetzagentur, von der Änderung betroffen. Schließlich ist auch das Verhältnis zwischen Kommunen und den Anlagenbetreibern aktualisiert worden um finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu regeln.

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