Gesetzesänderung

19.04.2021

Umsetzung des europäischen Masterplans für das Flugverkehrsmanagement

Der einheitliche europäische Luftraum (SES) hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Erhöhung der Sicherheit und der Effizienz das europäische Flugverkehrsmanagement (ATM) zu modernisieren und dadurch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu fördern. Den technologischen Pfeiler dieses Luftraums bildet das Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Flugverkehrsmanagement (SESAR).

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2021/116 über die Festlegung des ersten gemeinsamen Vorhabens zur Unterstützung der Durchführung des europäischen Masterplans für das Flugverkehrsmanagement soll das ATM durch die Einführung innovativer ATM-Funktionen modernisiert und digitalisiert werden. Durch das erste gemeinsame Vorhaben (CP1) eingeführt werden die Funktionen erweitertes Anflugmanagement, Flughafenintegration und -durchsatz, flexibles Luftraummanagement und freie Streckenführung, kooperatives Netzmanagement, systemweites Informationsmanagement und der anfängliche Austausch von Informationen über den Flugweg. Diese Funktionen sollen auf Technologien beruhen, die den Automatisierungsgrad, die Cybersicherheit bei der gemeinsamen Nutzung von Daten und den Grad der Konnektivität im Flugverkehrsmanagement erhöhen. Die am Betrieb von Flughäfen Beteiligten sind zur Umsetzung der Funktionen innerhalb der festgelegten Vorgaben verpflichtet und haben jeweilige Zieldaten zur Umsetzung zu beachten.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen