Gesetzesänderung

19.04.2021

Ab 1. Januar 2022 sind leichte Kunststofftragetaschen verboten

Derzeit werden in Deutschland pro Jahr und Kopf immer noch ca. 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und weniger als 50 Mikrometern verbraucht. Dies stellt in der Regel eine ineffiziente Ressourcennutzung dar, da leichte Kunststofftragetaschen nach ihrer Nutzung zur erstmaligen Verpackung und dem Transport von Einkäufen seltener wiederverwendet werden als Kunststofftragetaschen aus stärkerem Material.

Vor diesem Hintergrund werden leichte Kunststofftragetaschen schneller zu Abfall, was auf ihr geringeres Gewicht zurückgeführt werden kann. Hinzu kommt, dass das unsachgemäße Wegwerfen von Kunststofftragetaschen zu Umweltbelastungen in der Landschaft und den Gewässern führt. Ziel der aktuellen Änderungen des Verpackungsgesetzes ist es, die Entwicklung bei der Reduktion von leichten Kunststofftragetaschen durch ein gesetzliches Verbot fortzusetzen und eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen.

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