Gesetzesänderung

28.07.2021

Neue Regeln für höhere Sammelquoten und mehr Nachhaltigkeit im Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Am 1. Januar 2022 treten umfassende Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Beabsichtigt wird insbesondere eine europaweite Erhöhung der Sammelquote von Elektronikgeräten im Verhältnis zu in den Verkehr gebrachten Elektronikgeräten.  Im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes wird eine längere Lebensdauer und Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten angestrebt. Hierzu sind Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung vorgesehen. Diese betreffen vor allem eine Ausweitung des Netzes an Rücknahmestellen und den Zugang von Erstbehandlungsanlagen.

 

Die durch die Gesetzesänderung aktualisierten Pflichten betreffen verschiedene Akteure und Aufgabenbereiche. So werden Hersteller und Vertreiber neuer Elektronikgeräte ebenso von den Pflichten umfasst wie die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen. Angabe-, Melde- und sonstige Informationspflichten werden aktualisiert um ein besseres Informationsmanagement zu gewährleisten. Zudem werden Rücknahme- und Behandlungspflichten angepasst. Die Regelungen zur Kooperation privater und öffentlich-rechtlicher Akteure werden ebenfalls von den Änderungen betroffen. Im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Akteuren werden zudem die Regelungen zum automatisierten Erlass von Verwaltungsakten angepasst.

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