Gesetzesänderung

28.07.2021

Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben gemeinsam diese Technischen Regeln erarbeitet und bekannt gemacht. Sie enthalten Vorgaben zur vereinfachten Ermittlung von Energieverbrauchswerten (Wärme und Strom) und zur Witterungsbereinigung im Nichtwohngebäudebestand.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch zu ermitteln ist, um Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude  auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs auszustellen. Des Weiteren enthält die Bekanntmachung Vergleichswerte, die nach § 85 Absatz 3 Nummer 6 Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der Ausstellung von Energieausweisen zu verwenden sind.

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