Gesetzesänderung

01.10.2021

TRBA 213 - Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen

Die Neufassung der TRBA 213 konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor Ort bei der Arbeit. Schwerpunkt der Novelle sind Tätigkeiten in der Abfallsammlung und die damit einhergehenden Gefahren durch Biostoffe für Beschäftigte.

Die TRBA 213 legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit die Gesundheitsgefährdungen für Beschäftigte möglichst gering gehalten werden. Im ersten Teil der TRBA 213 wird zunächst der Begriff „Abfall“ genauer definiert. Hierbei wird insbesondere Bezug auf Siedlungsabfälle, also „Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen“ genommen. Des Weiteren werden die Pflichten des Arbeitgebers umschrieben. In der Verantwortung des Arbeitgebers liegt es die besonderen Gefahren für Arbeitnehmer herauszufinden und entsprechende Schutzmaßnahmen zu veranlassen.

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