Gesetzesänderung

01.10.2021

Verbraucherrechte im Strommarkt sollen gestärkt werden

Die Aktualisierung des Managementsystems „Recht im Betrieb“ enthält die Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze. Es enthält Änderungen einer Vielzahl energiewirtschaftlicher Vorschriften, u.a. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzentgeltverordnung, Stromnetzentgeltverordnung, Stromnetzzugangsverordnung, Gasnetzzugangsverordnung und der Anreizregulierungsverordnung. Übergreifendes Ziel der Änderungen ist die Stärkung der Verbraucherrechte am Strommarkt.

Es werden die klassischen Verbraucherrechte ergänzt, in welchen es um das Rechtsverhältnis der Kunden anlässlich des reinen Energiebezugs von einem Lieferanten geht. So sind Stromversorger mit mehr als 200.000 Kunden künftig zu verpflichten, sogenannte dynamische Stromtarife anzubieten. Außerdem sollen Stromlieferverträge um eine leicht verständliche Zusammenfassung ergänzt und unabhängige Vergleichsportale eingerichtet werden. Weiteres Ziel ist ferner die Transparenz des Netzbetriebs und wesentlicher Kenndaten der Regulierungsergebnisse. Vor diesem Hintergrund werden zentrale Transparenzvorgaben im Bereich der Netzregulierung in das EnWG selbst übernommen und dort gebündelt. Ein weiterer neuer Abschnitt in Teil 3 des EnWG dient der erstmaligen Aufnahme von Vorschriften zur Regulierung reiner Wasserstoffnetze.

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