Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Das Datennutzungsgesetz (DNG) enthält Vorschriften, die insbesondere die Nutzung von Daten von öffentlichen Stellen oder öffentlichen Unternehmen regeln. Es löst das Informationsweiterverwendungsgesetz aus dem Jahr 2006 ab. Erstmalig ist das Gesetz auch auf öffentliche Unternehmen anwendbar.
Es dient der Schaffung nichtdiskriminierender und einheitlicher Nutzungsbedingungen für Daten des öffentlichen Sektors. Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge dürfen für jeden kommerziellen und nichtkommerziellen Zweck genutzt werden, soweit die Einrichtung oder das Unternehmen der Daseinsvorsorge die Nutzung zugelassen hat. Die Bedingungen für die Datennutzung müssen nichtdiskriminierend sein.