Unsere neue Broschüre im Überblick
Zu unserem Informationsmanagement im Rahmen des Compliance-Management-Systems haben wir eine neue Broschüre erstellt. Wir zeigen sämtliche Informationsquellen, die die Datenbank bietet.
Mit dem Informationsmanagement erfüllen Geschäftsführer und Vorstände ihre Pflicht aus der Wissensaufspaltungs-Entscheidung des BGH vom 2.2.1996 (BGHZ 132, 30, 36), nämlich rechtserhebliche Informationen im Unternehmen zu speichern, an Verantwortliche weiterzuleiten und von den Angestellten des Unternehmens die Information abfragen zu lassen. Niemand im Unternehmen darf sich auf Unkenntnis berufen. Ihnen wird die Kenntnis rechtserheblicher Informationen unterstellt. „Unkenntnis schützt nicht vor Strafe“ ist als Allgemeingut bekannt. Anhand von Beispielen zeigen wir, dass wir Rechtsnormen nach 41 Suchparametern kombinieren und kombiniert abfragen können.
77 Rechtsgebiete sind aufgelistet. Von den einzelnen Rechtsgebieten lassen sich Rechtsnormen und Pflichten aufrufen. Sie können Rechtsnormen nach Branchen klassifizieren. Beispiele für die kombinierte Suche sind in den einzelnen Screenshot abgebildet. Auf der Pflichtenebene unterscheiden wir 93 Merkmale, die man einzeln oder nach 5 Merkmalen recherchieren kann.
Für die alltägliche Praxis im Unternehmen empfehlen wir die Schnittmengensuche nach bis zu 5 Sachverhalten. Alle Normen und Pflichten werden untersucht und es werden die Anzahl der Pflichten und Normen angezeigt, in denen die eingegebenen Merkmale vorkommen. Neu ist der umfangreiche Index rechtlich relevanter Sachverhalte in unserem Risikospeicher. 49.755 Stichworte sind gespeichert, können angeklickt werden, worauf das System die damit verlinkten Pflichten zeigt. 3.818.603 sind diese Unternehmenssachverhalte mit insgesamt 67.218 Pflichten verlinkt. Die Screenshots und die Beispiele sollen für die Praxis die Suchmöglichkeiten anregen.
Wir bieten ausdrücklich an, Sie bei Recherchen zu unterstützen. Sie können uns per E-Mail Rechercheaufgaben zukommen lassen, die wir für Sie erledigen. Wir sind an Beispielen aus der Praxis interessiert. Wir stellen ab Seite 30 den Aktualisierungsassistenten für Normen und Pflichten an Beispielen vor. Wir erläutern abstrakte Rechtsbegriffe, von denen inzwischen 2.600 gespeichert sind.
Meinen Aufsatz über das Informationsmanagement als Organisationspflicht habe ich Ihnen beigefügt. Sie finden ihn am Ende der Broschüre.
Wir wären sehr an Ihrer Meinung interessiert, welche Funktionen aus dem Informationsmanagement für Sie von Interesse sind und welche optimiert werden könnten.