Gesetzesänderung

28.04.2022

Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser

Die Kommission für Anlagensicherheit hat eine Neufassung TRAS 310 vorgelegt. Infolge des Klimawandels nehmen die Temperaturunterschiede auf der Erde zu. Es kommt zunehmend zu heftigeren Niederschlägen und die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen steigt. Die TRAS 310 betrachtet Gefahren, die durch die Überschwemmung durch Hochwasser und Sturmfluten, durch Starkniederschläge oder Rückstau aus den Kanalsystemen oder durch aufsteigendes Grundwasser entstehen können. Gerade die Flutkatastrophen im Juli 2021 an der Ahr und anderen Regionen in Deutschland haben das Erfordernis einer Überarbeitung der vorhergehenden Fassung und einer Integration der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in die TRAS 310 aufgezeigt.

Die Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS) dient der Konkretisierung der Verantwortung von Betreibern von Betriebsbereichen gemäß § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die TRAS steht insbesondere im Zusammenhang mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) und enthält dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse. Nach § 3 Absatz 1 StörfallV hat der Betreiber eines Betriebsbereichs im Geltungsbereich dieser Vorschrift die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern. Die TRAS 310 gilt für Gefahrenquellen wie Überflutungen durch Gewässer (z.B. Hochwasser) einschließlich durch das Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen, sonstige Überflutungen z.B. durch Oberflächenabfluss infolge von Starkniederschlägen oder Rückstau in der Kanalisation und durch aufsteigendes Grundwasser

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