Gesetzesänderung

28.04.2022

Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen hinsichtlich der Elektromobilität

Aufgrund neuer Anforderungen und Aktualisierungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung sowie neuer Erkenntnisse in der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die Technischen Regeln TRBS 3151/TRGS 751 überarbeitet und geändert. Die Technische Regel enthält Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von ortsbeweglichen und ortsfesten Gasfüllanlagen, Tankstellen oder von der Kombination einer Tankstelle mit einer oder mehreren Gasfüllanlagen (Betankungsanlage) für Landfahrzeuge. Die technischen Betriebsregeln dienen dem Schutz Beschäftigter und anderer Personen vor Druck-, Brand- und Explosionsgefährdungen.

Neu eingefügt wurden Vorschriften für Elektroladestellen. Bei der Installation und dem Betrieb von Anlagen der Elektromobilität sind besondere Gefahrenbereiche zu berücksichtigen. Einrichtungen der Elektromobilität sind so zu errichten, dass Flucht- und Rettungswege oder öffentlich zugängliche Verkehrsflächen nicht eingeschränkt werden. Die Einrichtungen der Elektromobilität müssen zudem durch eine Befehlseinrichtung in einen sicheren Zustand geführt werden können. Dazu ist im Gefahrenfall das Laden der Fahrzeuge sowie die Energiezufuhr zu den Einrichtungen der Elektromobilität zu unterbrechen.

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