Veranstaltung

19.05.2022

Seminarangebot zur Lieferkettencompliance

Die Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschäftigen alle Unternehmen, die entlang der Lieferkette Vorprodukte beziehen. Verlangt wird von den Unternehmen, über die Zuliefererverträge den Schutz von Menschenrechten und Umwelt durchzusetzen und den ihnen möglichen Einfluss auf Grund ihrer Nachfragemacht geltend zu machen. Hohe Bußgelder und zivilrechtliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern drohen, wenn sich Unternehmen nicht ausreichend bemühen, die Sorgfaltspflichten nach § 3-10 LkSG einzuhalten. Zu organisieren sind die Schutzrechte nach § 2 LkSG. Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen die unternehmensexterne Organisation ihrer Zulieferer zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Mein Aufsatz 

„Lieferketten-Compliance im digitalen Zwilling
Zum zivilrechtlichen Haftungsrisiko von Vorständen und
Geschäftsführern“

erscheint am 25. Mai 2022 als Sonderbeilage des Compliance-Beraters. Ich biete auf der Grundlage dieses Aufsatzes ein Vertragsmuster zur Zulieferketten-Compliance an. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt als erstes gesetzlich geregeltes Compliance-Management-System. Wer im System „Recht im Betrieb“ die menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Pflichten einhält, kann die drohenden Bußgelder und die zivilrechtlichen Haftungsrisiken abwenden. Wir laden deshalb unsere Mandanten und Interessenten zu einem Online-Seminar am

 

Donnerstag, den 23. Juni 2022 von 10:00 bis 17:00 Uhr

 

ein.

 

Der Kostenbeitrag beträgt 150,-- Euro pro Teilnehmer.

Bitte melden Sie sich per Mail an anwaltsbuero@rack-rechtsanwaelte.de an. Wir werden Sie dann über die Modalitäten informieren, nach denen das Seminar durchgeführt werden wird.

Ein Vorabdruck des Aufsatzes finden Sie hier. Damit bieten wir die Gelegenheit, schon vor dem Seminar Fragen und Anregungen zu formulieren.

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