Änderung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit
Die Richtlinie setzt mithilfe eines Rahmens allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz, damit die Mitgliedstaaten für eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften sorgen können. Die EU-Richtlinie wurde insbesondere um reproduktionstoxische Stoffe ergänzt, da diese ebenfalls schädliche Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei erwachsenen Männern und Frauen sowie auf die Entwicklung von Kindern haben können.