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20.12.2022

Neue Kategorie: Aushangpflichtige Gesetze

Der Gesetzgeber ordnet in einigen Gesetzen an, dass sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen sind. Zumeist handelt es sich um Gesetze, die dem besonderen Schutz der Arbeitnehmer gelten. Diese aushangpflichtigen Gesetze sind alle im Managementsystem „Recht im Betrieb“ enthalten. Wir haben begonnen, die aushangpflichtigen Gesetze und Pflichten mit einer eigenen Kategorie „Aushangpflicht“ zu markieren. Es gibt Gesetze die in jedem Unternehmen aushangpflichtig sind, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz. Andere Gesetze sind nur aushangpflichtig, wenn in dem Betrieb unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallende Tätigkeiten ausgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel für das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung. Daneben werden in vielen Unternehmen wichtige Gesetze ausgehängt, obwohl hierzu keine gesetzliche Pflicht besteht. Zumeist enthalten diese Gesetze herausgehobene Arbeitnehmerrechte; wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.

Zur Zeit sind im Managementsystem „Recht im Betrieb“ auf dieser Grundlage 25 Vorschriften von uns als „aushangpflichtig“ eingestuft. Sie können durch eine entsprechende Abfrage herausgefiltert werden. Außerdem kann die Abfrage auf diejenigen aushangpflichtigen Gesetze begrenzt werden, die im Unternehmen tatsächlich einschlägig sind:

-- siehe Schaubild --

Das aushangpflichtige Dokument ist Teil der monatlichen Aktualisierung sofern Änderungen an den Gesetzestexten vorgenommen wurden.

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