Beste verfügbare Techniken in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie
Gemäß der Richtlinie 2010/75/EU organisiert die Kommission einen Informationsaustausch über Industrieemissionen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den betreffenden Industriezweigen um die Erstellung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) zu ermöglichen. Die BVT-Schlussfolgerungen sind hierbei der wichtigste Bestandteil der BVT-Merkblätter, der die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken, ihre Beschreibung, Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit, die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte, die dazugehörigen Überwachungsmaßnahmen, die dazugehörigen Verbrauchswerte sowie gegebenenfalls einschlägige Standortsanierungsmaßnahmen enthält. Die BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokument für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie fallende Anlagen.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 wurden nunmehr die Schlussfolgerungen zu den BVT für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie angenommen. Sie betreffen insbesondere folgende in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:
2.3. Verarbeitung von Eisenmetallen:
a) Warmwalzen mit einer Leistung von mehr als 20 t Rohgut pro Stunde;
c) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde; dies umfasst kontinuierliche Schmelztauchveredelung und Stückverzinkung.
2.6. Oberflächenbehandlung von Eisenmetallen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m3 übersteigt, wenn sie beim Kaltwalzen, Drahtziehen oder der Stückverzinkung durchgeführt wird.
6.11.Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, sofern die Hauptschadstoffbelastung aus den Tätigkeiten stammt, die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallen.