Die digitale Lösung zur LIEFERKETTEN-COMPLIANCE
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
In einem neuen Film präsentieren wir unsere digitale Lösung für das Lieferkettencompliance:
https://seminar.rack-rechtsanwälte.de/RechtImBetrieb-LkSG.mp4
Wir zeigen zwölf Vorteile des digitalen Formats. Wir haben nach vielen Gesprächen mit interessierten Unternehmen eine möglichst einfache und praktische Anwendung gesucht.
Unsere DIGITALE LÖSUNG bietet
- eine Checklistenfunktion,
- vorzeitige Abbruchmöglichkeiten der Prüfungen,
- Muster und Vorlagen für den Zulieferer,
- die Möglichkeit des digitalen Hin- und Herschickens,
- Berichtsvorlagen für Behörden und Internet
- ein Verfahren zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
- die ständige Aktualisierbarkeit durch das digitale Format
- gesteigerten Lesekomfort durch die Abrufbarkeit zitierter Texte
- anwaltliche Unterstützung bei offen Rechtsfragen aus der Praxis
- Dokumentationsmöglichkeiten zur Beweissicherung
- Formularvorschläge als Muster mit Mindestinhalt für
· einen Zuliefervertrag
· eine Grundsatzerklärung
· einen Jahresbericht
· eine Zuliefererauswahl
Ausländischen Zulieferunternehmen lassen sich die Sorgfaltspflichten nach §§ 3-10 LkSG als Organisationspflichten erklären, deren Einhaltung dem international geltenden Sorgfaltsmaßstab für „die gute Unternehmensführung“ entspricht und der nach der DIN EN ISO 37301 zertifiziert werden kann. Organisationsverschulden von Geschäftsleitern wird danach international ausgeschlossen. Abnehmerunternehmen können mit dem Zuliefervertrag die DIN EN ISO 37301 als zertifizierbaren Sorgfaltsmaßstab vereinbaren und damit die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowohl für das eigene als auch für das Zulieferunternehmen nachweisen. Zu organisieren sind die Pflichten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt nach dem LkSG.
Sollten Sie Interesse an einer unverbindlichen Präsentation haben, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular: