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19.12.2016

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts

Eine Änderung des Bundesdatenschutgesetzes steht bevor. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und wird zum 25.05.2018 Geltung erlangen. Dann wird das nationale Bundesdatenschutzgesetz in seiner bisherigen Fassung aufgehoben sein. Das Bundesinnenministerium hat am 11.11.2016 einen Entwurf vorgelegt, der das Datenschutzrecht in Deutschland unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/680 neu regelt. Den nunmehr zweiten Entwurf des Bundesinnenministeriums, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, können Sie hier lesen.

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