Gesetzesänderung

16.11.2017

EMAS-Leitlinien für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Die Europäische Kommission hat den Beschluss (EU) 2017/1508 über das Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie gefasst. Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das Referenzdokument speziell auf die Lebensmittel- und Getränkebranche zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken. Es soll den Organisationen des Sektors helfen, gezielter auf die wichtigsten Aspekte ihres Umweltmanagements einzugehen, und die Bewertung und Verbesserung der Umweltleistung einer Organisation und die diesbezügliche Berichterstattung zu erleichtern. Der Beschluss umfasst bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme, welche die Bestimmung des Umweltleistungsniveaus des betreffenden Sektors ermöglichen.

Anwendungsbereich

Die Umweltmanagementpraktiken richten sich an EMAS-registrierte Organisationen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die als prioritärer Sektor für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente identifiziert wurden. Grundsätzlich sind EMAS-registrierte Organisationen nicht verpflichtet, die im branchenspezifischen Referenzdokument angegebenen Leistungsrichtwerte zu respektieren, da sie selbst die Realisierbarkeit dieser Richtwerte unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten bewerten. Allerdings sind die Leitlinien für Organisationen, die bereits EMAS- registriert sind, aber auch für Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen sowie alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten, relevant. Sie sollen bei der Priorisierung maßgeblicher Umweltaspekte unterstützt werden sowie über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte (dazu  Kapitel 3 im Anhang) informiert werden.

Berücksichtigung relevanter Teile des Referenzdokuments

Bei der Entwicklung und Anwendung der Umweltmanagementsysteme müssen die EMAS-registrierten Organisationen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie die relevanten Teile des Referenzdokuments mit Blick auf die Umweltprüfungen berücksichtigen.

Verwendung relevanter branchenspezifischer Umweltleistungsindikatoren zur Berichterstattung

Darüber hinaus sollten sie die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren be-rücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren  für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden. Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.

Angaben über die Berücksichtigung von Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerten

Ferner haben die Organisationen in ihrer Umwelterklärung anzugeben, auf welche Weise die relevanten bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte zur Bewertung ihrer Umweltleistung und der entsprechenden Einflussfaktoren berücksichtigt wurden. Dabei soll vor allem beschrieben werden, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen.

Bewährte Umweltmanagementpraktiken sowie Informationen über deren Anwendbarkeit

Welche Umweltmanagementpraktiken sich bewährt haben, kann Kapitel 3 des Anhangs entnommen werden. Darin enthalten sind sowohl eine kurze Beschreibung der einzelnen Praktiken als auch Informationen über ihre Anwendbarkeit - generell sowie auf KMU- Ebene. Beispielsweise hat es sich bewährt, den Energieverbrauch bei sämtlichen Betriebsabläufen mit Maßnahmen, wie etwa der Einführung eines umfassenden Energiemanagementsystems, unter Kontrolle zu halten (s. L 223/14).

Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. So etwa der Gesamtenergieverbrauch je Produkteinheit oder je Anlagefläche sowie regelmäßige Energieaudits und Überwachung zur Ermittlung der Hauptursachen des Energieverbrauchs (s. L 223/14).

Die wichtigsten Umweltleistungsindikatoren

Einen Überblick über die wichtigsten Umweltleistungsindikatoren gibt schließlich Kapitel 4. Dort können einer umfassenden Tabelle, die nach Zielgruppen aufgeschlüsselt ist, die zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten entnommen werden. Bei der Verarbeitung von Kaffee ist zum Beispiel der Wärmeenergieverbrauch bei Röstprozessen ein Indikator. Als Leistungsrichtwert ist die Einführung eines Systems zum Vorwärmen grüner Kaffeebohnen vorgesehen (s. L 223/31).

Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft

Die aufgeführten Umweltmanagementpraktiken betreffen wichtige Umweltfragen, die für den Lebensmittel- und Getränkesektor von großer Bedeutung sind. Sie dürften darüber hinaus aber auch zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beitragen, indem konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung, zur Förderung der Nutzung von Nebenprodukten und zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufgezeigt werden.

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