Gesetzesänderung

16.11.2017

Beste verfügbare techniken für Großfeuerungsanlagen

Die Europäische Kommission hat durch einen Beschluss die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen angenommen (Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442). Die BVT-Schlussfolgerungen betreffen die in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten. Das sind zum einen die Verfeuerung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr. Zum anderen sind aber auch die Vergasung oder Verflüssigung von Kohle oder anderen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr (nur wenn diese Tätigkeit unmittelbar mit einer Feuerungsanlage verbunden ist) umfasst. Ebenso sind Tätigkeiten wie die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Anlagen für die Mitverbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 3 t pro Stunde oder in Anlagen für die Mitverbrennung gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag betroffen. Weiterhin betreffen die BVT-Schlussfolgerungen insbesondere vorgelagerte und nachgelagerte Tätigkeiten, die unmittelbar mit den vorstehend genannten Tätigkeiten verbunden sind, wie angewandte Emissionsvermeidungs- und ‑minderungtechniken. Dabei werden feste, flüssige und/oder gasförmige brennbare Stoffe betrachtet.

Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

Im ersten Teil sind die allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen, wie beispielsweise die Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems geregelt. Dazu zählen unter anderem aber auch die Bestimmung des elektrischen Nettowirkungsgrades sowie die Überwachung wichtiger Prozessparameter in Bezug auf Emissionen in die Luft und in Gewässer, wie etwa Abgase und Abwasser aus der Rauchgasbehandlung in der festgelegten Häufigkeit. Um die allgemeine Umweltleistung von Feuerungsanlagen zu verbessern und die Emissionen von CO und unverbrannten Stoffen in die Luft zu reduzieren, ist ferner die Sicherstellung einer optimierten Verbrennung und der Verwendung einer geeigneten Kombination von Techniken, wie zum Beispiel die Auswahl des Brennstoffs und das Vermengen und Mischen von Brennstoffen, zu beachten. Eine optimierte Verbrennung kann darüber hinaus auch zur Erhöhung der Energieeffizienz von Feuerungs-, Vergasungs- und/oder IGCC-Anlagen beitragen. Weitere BVT stellen das Wasserrecycling und die Trockenentaschung zur Verringerung des Wasserverbrauchs und der Menge an eingeleitetem, schadstoffbelastetem Abwasser dar. Da auch der zu deponierende Abfall aus Verbrennungs- und/oder Vergasungsprozessen und Abgasreinigungstechniken verringert werden soll, ist grundsätzlich Abfall zu vermeiden oder zu recyceln. Dies kann zum Beispiel durch die Maximierung des Anteils an in Form von Nebenprodukten entstehenden Rückständen erfolgen. Weiterhin sind auch BVT in Bezug auf Lärmemissionen zu treffen, wie zum Beispiel durch den Einsatz geräuscharmer Geräte oder von Schalldämmung.

BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Festbrennstoffen

Neben den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen gelten zusätzlich auch solche, die brennstoffspezifisch sind. Dazu zählen unter anderem die Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Festbrennstoffen. Darunter fallen die Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle sowie von fester Biomasse und/oder Torf. Im Bereich der Stein- und Braunkohleverbrennung kann zum Beispiel durch einen integrierten Verbrennungsprozess, der eine hohe Effizienz des Kessels sicherstellt und Primärtechniken zur NOX-Reduzierung (etwa Luftstufung, Brennstoffstufung, NOX-arme Brenner (LNB) und/oder Abgasrückführung) einschließt, zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung beigetragen werden. Zudem sind andere Primärtechniken zur NOX-Reduzierung (etwa Luftstufung, Brennstoffstufung, Abgasrückführung, NOX-arme Brenner (LNB)) zu kombinieren, um NOX-Emissionen in die Luft bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-und N2O-Emissionen in die Luft, zu vermeiden oder zu verringern. Die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehenden NOX-, N2O- und CO-Emissionen in die Luft können hingegen auch durch die Optimierung der Verbrennung vermieden oder verringert werden.

BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung flüssiger Brennstoffe

Ebenfalls handelt es sich bei den Techniken zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe um brennstoffspezifische BVT-Schlussfolgerungen, die im dritten Abschnitt gelistet sind. Sie gelten jedoch nicht für Feuerungsanlagen auf Offshore- Bohrinseln – diese sind in einem eigenen Abschnitt bei der Verbrennung gasförmiger Brennstoffe eingeordnet. Anwendbar sind die  BVT-Schlussfolgerungen sowohl auf die Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln und Kolbenmotoren als auch auf die Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen.

BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

Ferner betreffen die BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung gasförmiger Brennstoffe die Verbrennung von Erdgas, Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie die Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe auf Offshore- Bohrinseln. Bessere verfügbare Techniken können zum Zwecke der Vermeidung und Verringerung von NOX-, CO-, NMVOC- und CH4-Emissionen in die Luft, zum Beispiel die Luft- und/oder Brennstoffstufung sein. Aber auch Maßnahmen, wie die Abgasrückführung oder NOX-arme Brenner (LNB) sind zielführend. Die im Anhang genannten Techniken sind zudem kombinierbar.

BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen mit Mehrstofffeuerung

Die BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen mit Mehrstofffeuerung umfassen Regelungen, die allgemein auf die einzeln, kombiniert oder gleichzeitig mit anderen gasförmigen und/oder flüssigen Brennstoffen erfolgende Verbrennung von Prozessbrennstoffen aus der chemischen Industrie anwendbar sind. In diesem Bereich kann zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung beigetragen werden, indem die Brennstoffe aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie vorbehandelt werden.

BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallmitverbrennung

Weiterhin enthält der Beschluss im Anhang BVT-Schlussfolgerungen, die allgemein auf die Abfallmitverbrennung in Feuerungsanlagen anwendbar sind. Angemessene Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung in diesem Abschnitt sind zum Beispiel die Vorabnahme und Abnahme der Abfälle sowie das Vermischen des Abfalls mit dem Hauptbrennstoff. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Schadstoffmissionen in dem aus der Abfallmitverbrennung entstehenden Teil der Abgase nicht höher sind als die Emissionen, die sich aus der Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung ergeben.

BVT-Schlussfolgerungen für die Vergasung

Darüber hinaus gehören zu den brennstoffspezifischen BVT-Schlussfolgerungen auch solche in Bezug auf die Vergasung. Überwiegend sind die im siebten Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf alle unmittelbar mit Feuerungsanlagen und IGCC-Anlagen verbundenen Vergasungsanlagen anwendbar. Um die Energieeffizienz der Anlagen in diesem Bereich zu erhöhen, sind Techniken, wie zum Beispiel die Wärmerückgewinnung aus dem Vergasungsprozess, auch in Kombination mit beispielsweise der Optimierung der Verbrennung, anzuwenden.

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