Technische Regeln Gefahrstoffe – TRGS 400
Neu gefasst wurde die TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Diese ersetzt die TRGS 400 aus dem Jahr 2010. Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung. Danach haben Arbeitgeber als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob ihre Arbeitnehmer während der Ausübung ihrer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen - durch Arbeiten mit dem Gefahrstoff selbst oder durch Freisetzung bzw. Entstehung von Gefahrstoffen durch die Tätigkeit. In die Neufassung wurde u.a. der Punkt „Verantwortung und Organisation“ aufgenommen, der Pflichten für den Arbeitgeber enthält. Er muss durch eine geeignete Organisation sicherstellen, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen dauerhaft bestehen. Den Arbeitgeber treffen in diesem Zusammenhang Kontroll-, Aktualisierungs- und Dokumentationspflichten.